Um die logopädische Behandlung von der Krankenkasse erstattet zu bekommen, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung, die der Arzt
(z.B. Kinderarzt, Kieferorthopäde, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologe oder auch Allgemeinmediziner) ausstellt.
Diese darf bei Behandlungsbeginn nicht älter als 14 Tage sein.
In der Regel werden feste Termine für jede Woche vereinbart, so dass es nicht zu Wartezeiten kommt. Die Therapie findet bei uns in der Praxis oder auf ärztliche Anweisung auch durch Hausbesuche
statt.
Wenn Sie Fragen zur Behandlung allgemein oder zum Verordnungsweg haben,
rufen Sie uns gerne zu einer unverbindlichen Beratung an, oder nutzen Sie das Angebot unserer „Online Sprechstunde“ und schicken uns eine E-Mail.